HV-Bekanntmachung: Diskus Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Montag, 23.05.2016 15:25 von DGAP - Aufrufe: 340

Diskus Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.05.2016 15:21 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DISKUS WERKE AG Frankfurt am Main - ISIN DE 0005538607 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Montag, den 4. Juli 2016, um 10.30 Uhr im Mövenpick Hotel Frankfurt City, Den Haager Straße 5, 60327 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der DISKUS WERKE AG zum 31. Dezember 2015, des Konzernlageberichts der DISKUS WERKE AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der DISKUS WERKE AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.243.425,78 wie folgt zu verwenden: ─ Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,21 EUR auf jede der gewinnanteilsberechtigten 9.677.413 2.032.256,73 Stückaktien: ─ Vortrag auf neue Rechnung: EUR 1.211.169,05 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf eigene Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Dornbach GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 6. Wahl von zwei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Günter Rothenberger und Herr Peter Heinz enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016. Die Herren sind zu einer erneuten Kandidatur bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a. Herr Günter Rothenberger, Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Bad Homburg v.d.H., wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. b. Herr Peter Heinz, Unternehmensberater, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Teilnahme an der Hauptversammlung Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (13. Juni 2016, 0:00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 27. Juni 2016 unter folgender Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: DISKUS WERKE AG c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings D-60261 Frankfurt am Main Fax: 069 136-26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com Stimmrechtsvertretung Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen. Anträge und Vorschläge von Aktionären Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die DISKUS WERKE AG Vorstandssekretariat Gutleutstraße 175 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069/240008-40 Telefax: 069/240008-39 E-Mail: ir@diskus-werke.de Frankfurt am Main, im Mai 2016 DISKUS WERKE AG Der Vorstand 23.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Diskus Werke AG Gutleutstraße 175 60327 Frankfurt am Main Deutschland E-Mail: ir@diskus-werke.de Internet: http://www.diskus-werke.ag ISIN: DE0005538607 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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