HV-Bekanntmachung: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 12.05.2017 15:05 von DGAP - Aufrufe: 297

DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.05.2017 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. DE0006102007 Wertpapier-Kenn-Nr. 610200

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

113. Ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG am Dienstag, den 20. Juni 2017 um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im Hotel HILTON MUNICH CITY Rosenheimer Str. 15, 81667 München

Tagesordnungspunkte

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 30. März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 2.885.458,36 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,46 je Aktie EUR 1.569.888,00
Einstellung in Andere Gewinnrücklagen EUR 1.315.570,36
_____________________
  EUR 2.885.458,36
================
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Herren Hans Volker Sprave und Bernd Stoeppel haben ihr Aufsichtsratsmandat am 3. Mai 2017 jeweils mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 20. Juni 2017 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Marco Pagacz wohnhaft München Direktor Unternehmensentwicklung, Serafin Unternehmensgruppe, München

als Nachfolger für Herrn Hans Volker Sprave in den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG zu wählen.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit von Herrn Hans Volker Sprave, mithin für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Mario Herrmann wohnhaft München Rechtsanwalt, Syndikusanwalt Leiter Recht Serafin Unternehmensgruppe, München

als Nachfolger für Herrn Bernd Stoeppel in den Aufsichtsrat der BHS tabletop AG zu wählen.

Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit von Herrn Bernd Stoeppel, mithin für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Absatz 1 der Satzung und § 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Angaben zu Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sowie zu den persönlichen und den geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:

Marco Pagacz

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

-

eurocylinder systems AG, Apolda (stellvertretender Vorsitzender)

Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:

Herr Marco Pagacz ist alleiniger Vorstand der BHS Verwaltungs AG, München, die laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält. Laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden Herrn Philipp Haindl, München, über die Serafin GmbH, München, die Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München und die BHS Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG zugerechnet. Herr Marco Pagacz befindet sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, München, als Direktor Unternehmensentwicklung, Serafin Unternehmensgruppe. Mehrheitsgesellschafterin der Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Marco Pagacz in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.

Mario Herrmann

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

-

BHS Verwaltungs AG, München (Vorsitzender)

-

eurocylinder systems AG, Apolda

Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:

Neben der vorstehenden Aufsichtsratstätigkeit bei der BHS Verwaltungs AG, die laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält, befindet sich Herr Mario Herrmann in einem Anstellungsverhältnis mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH als Leiter Recht, Serafin Unternehmensgruppe. Mehrheitsgesellschafterin der Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH. Laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden Herrn Philipp Haindl, München, über die Serafin GmbH, München, die Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München und die BHS Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Mario Herrmann in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.

Die Profile der einzelnen Kandidaten mit ergänzenden Informationen können im Internet unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. Mai 2017, 0:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Dienstag, den 13. Juni 2017 zugegangen sein:

 

BHS tabletop AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland Fax: +49 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.bhs-tabletop.de

über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen.

Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:

 

BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland Fax: +49 9287 73-1114 E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.bhs-tabletop.de

über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Freitag, den 16. Juni 2017 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:

 

BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland

Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG

a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Samstag, den 20. Mai 2017, 24:00 Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:

 

BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz 1 AktG im Internet unter

www.bhs-tabletop.de

über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Anträge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Montag, den 5. Juni 2017, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden.

Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.

Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge sowohl zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre als auch zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 AktG im Internet unter

www.bhs-tabletop.de

über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Montag, den 5. Juni 2017, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.

Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.

Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.

Wahlvorschläge von Aktionären zu den unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 vorgesehenen Wahlen werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz, enthalten. Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder werden ferner nur dann zugänglich gemacht, wenn sie auch Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Person in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern.

Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.

Hinweis auf Internetseite

Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet unter

www.bhs-tabletop.de

über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.

 

Selb, im Mai 2017

BHS tabletop AG

Der Vorstand


12.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: BHS tabletop Aktiengesellschaft
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Telefon: +49 9287 73-0
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: kontakt@bhs-tabletop.de
Internet: http://www.bhs-tabletop.de
ISIN: DE0006102007
WKN: 610200
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

573255  12.05.2017 

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