Die Marktkirche in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
Mittwoch, 07.09.2016 13:40 von | Aufrufe: 310

Hessen: Mit Grunderwerbsteuer-Reform Tricksern das Handwerk legen

Die Marktkirche in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Das Land Hessen startet einen Vorstoß, um Tricksereien großer Immobilienkonzerne bei der Grunderwerbsteuer einen Riegel vorzuschieben. Millionenschwere Immobilientransaktionen würden heute vollzogen, ohne dass Grunderwerbsteuer gezahlt werde, kritisierte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer am Mittwoch. Es gebe dringenden Handlungsbedarf. Der CDU-Politiker kündigte einen Vorstoß für eine Reform für die Finanzministerkonferenz an diesem Donnerstag in Berlin an. Er hoffe auf einen Beschluss, "gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten".

Die bisherigen Bemühungen gegen "Steuergestaltungen" bei der Grunderwerbsteuer reichten noch nicht aus, heißt es in einem Schreiben Schäfers an die Länderkollegen. Immobilienkonzerne nutzten auch nach der Gesetzesänderung 2013 immer neue Ansätze, um der Belastung mit Grunderwerbsteuer zu entgehen. Die Veräußerung eines Grundstücks erfolge beispielsweise nicht durch direkte Übertragung des Grundstücks, sondern durch Übertragung der Anteile an der Immobiliengesellschaft.

"In der Praxis führt dies dazu, dass jede Grundstücksübertragung der "kleinen Häuslebauer" besteuert wird, während millionenschwere Grundstücksübertragungen von Immobiliengesellschaften häufig steuerfrei gestaltet werden", kritisierte Schäfer. Es sei kaum vorstellbar, dass nur die "Kleinen" zahlten, für die sich die Umgehungsgestaltungen nicht lohnten./sl/DP/stk


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News