Die französischen Steuerbehörden hatten von der Schweizer Steuerverwaltung die Weitergabe von Kundendaten gefordert. Die UBS klagte dagegen und bekam jetzt die Erlaubnis, gegen die Daten-Weitergabe juristisch vorzugehen.
Die Schweizer Großbank UBS kann sich juristisch gegen die Auslieferung von Kundendaten an die französischen Steuerbehörden zur Wehr setzen. Die Schweizer Steuerverwaltung erklärte am Montag, sie wolle einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor dem Bundesgericht anfechten.
Die französischen Steuerbehörden hatten von der Schweiz im Frühjahr die Herausgabe zehntausender Daten von UBS-Kunden mit Wohnsitz in Frankreich verlangt. Die Schweizer Steuerverwaltung hatte die Unterlagen dann von der UBS angefordert.
Sie hat in Fällen wie diesen normalerweise nur eine passive Rolle und muss die Daten liefern. Die Richter machten in diesem Fall jedoch eine Ausnahme, weil gegen die UBS in Frankreich ein umfangreiches Steuerverfahren läuft. Mit dem Verzicht, den Entscheid anzufechten, würden die Schweizer Steuerbehörden dieser außergewöhnlichen Situation Rechnung tragen, teilten sie mit.
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