Die Elbphilharmonie in Hamburg.
Dienstag, 19.07.2016 05:50 von | Aufrufe: 478

Gestrandet auf Flug von Hamburg in den Urlaub - BGH klärt Streit

Die Elbphilharmonie in Hamburg. pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Dienstag (9.00 Uhr), wann Flugreisenden wegen einer Verspätung Geld von der Airline zusteht. Grundsätzlich haben Passagiere bei einem innereuropäischen Flug je nach Entfernung Anspruch auf 250 oder 400 Euro, wenn sie drei oder mehr Stunden zu spät ankommen. Umstritten ist, ob das auch in dem Fall einer vierköpfigen Familie gilt.

Die Pauschalurlauber wollten von Hamburg über Gran Canaria nach Fuerteventura reisen. Weil der erste Flieger 20 Minuten Verspätung hatte, verpassten sie ihren Anschluss mit einer anderen Airline und kamen 14 Stunden zu spät an.

Dafür wollen die Touristen insgesamt 1600 Euro Ausgleich. In den Vorinstanzen hatten sie mit ihrer Klage keinen Erfolg: Der erste Flug sei nur leicht verspätet gewesen, auf die Koordination mit dem zweiten habe die Fluglinie keinen Einfluss gehabt. (Az. X ZR 138/15)/sem/DP/zb


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