Dem internationalen Kampf gegen Steuerflucht droht ein neuer Rückschlag: Ein Schweizer Bundesgericht soll klären, ob sich das Bankgeheimnis auch auf ausländische Tochtergesellschaften anwenden lässt.
Ein wegweisender Rechtsstreit über die Weitergabe von Bankkundendaten könnte dem Schweizer Bankgeheimnis neues Leben einhauchen. Strafverfolger wollen vom Bundesgericht klären lassen, für wen und wo auf der Welt das Gesetz gültig ist, wie aus Reuters vorliegenden Unterlagen hervorgeht. Denn in den vergangenen Jahren haben Angestellte von Schweizer Banken wiederholt Kundendaten an ausländische Behörden weitergeleitet und diesen damit wertvolle Hinweise beim Aufspüren von Steuerflüchtlingen geliefert. Doch gemäß dem Schweizer Bankgeheimnis müssen diese Daten vertraulich behandelt werden.
Im Zentrum des Interesses steht ein Rechtsstreit um den Ex-Julius-Bär-Banker und Whistleblower Rudolf Elmer. Elmer war für Julius Bär auf den Cayman-Inseln beschäftigt und hat jahrelang Bankdaten über vermeintliche Steuersünder an die Enthüllungsplattform WikiLeaks und Behörden weitergeleitet. Das Obergericht Zürich kam jedoch zu dem Schluss, dass das Bankgeheimnis für ihn nicht gültig war, weil er bei einer Niederlassung von Bär auf den Cayman-Inseln tätig war und nicht beim Mutterinstitut in Zürich.
Gegen diesen Entscheid gehen die Strafverfolger nun vor: Sie wollen erwirken, dass das Bankgeheimnis auch über die Landesgrenzen hinaus Gültigkeit hat. Dabei argumentieren sie, das Gesetz werde ansonsten ausgehöhlt. Das schriftliche Urteil des Bundesgerichts wird kommendes Jahr erwartet. Sollte es der Argumentation der Kläger folgen, hätte das weitreichende Konsequenzen: Denn damit könnte das Bankgeheimnis künftig auch für Niederlassungen von Schweizer Instituten im Ausland gelten - sowie für Personen, die ein loseres Arbeitsverhältnis zu den Banken haben.
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