Gericht weist Lufthansa-Klage gegen Streik ab

Montag, 28.11.2016 17:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 220

Die Lufthansa (Lufthansa Aktie) will die Pilotenstreiks nicht mehr hinnehmen und klagt – doch das Arbeitsgericht in München weist die Klage ab. Für Dienstag und Mittwoch müssen 1.700 Flüge gestrichen werden.

Die Lufthansa ist nach Aussagen der Piloten-Gewerkschaft Cockpit mit ihrer Eilklage vor dem Arbeitsgericht München abgeblitzt. Das Gericht habe den Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Ausstand in erster Instanz abgewiesen, sagte ein Cockpit-Sprecher am Montag zu Reuters. Eine mündliche Verhandlungen habe es nicht gegeben. Ob die Lufthansa in Berufung geht, war zunächst nicht zu erfahren.

Das Unternehmen hatte beim Arbeitsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den ab Dienstag angesetzten Ausstand beantragt, sagte ein Lufthansa-Sprecher am Montag zu Reuters. Aus Sicht der Airline sei die Lohnforderung der Piloten in Teilen illegal. Aus dem gleichen Grund hatte die Lufthansa bereits am Dienstag voriger Woche in Frankfurt geklagt, war aber gescheitert.

Im Kern hatten die Konzernanwälte argumentiert, dass Cockpit insbesondere für ältere Piloten massiv höhere Gehälter fordert und junge Flugzeugführer damit benachteiligt würden. Arbeitsrichter Richter Becker wies die Klage aber ab und sagte, dass es aber nicht Aufgabe der Justiz sei, über die Löhne von Piloten zu befinden. „Sie als Tarifparteien bestimmen die Lohngrenzen, wie sie es für richtig halten.“ Auch die Berufung blieb erfolglos.

Das Arbeitsgericht München befasst sich mit dem Antrag der Lufthansa auf eine einstweilige Verfügung gegen den aktuellen Streik der Gewerkschaft Cockpit. Die Akte sei beim zuständigen Richter, sagte eine Justizsprecherin. Über das weitere Vorgehen werde voraussichtlich noch am Montag entschieden. Die Lufthansa wehrt sich gegen den Arbeitskampf und hält einen Teil der Cockpit-Tarifforderung für illegal. Die Frankfurter Justiz hatte einen Streik in der vergangenen Woche für rechtmäßig erklärt.

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