Zu lange soll Porsche seine Übernahmebestrebungen bei VW 2008 verschleiert und damit die Aktionäre getäuscht haben. Doch Befangenheitsanträge bringen den Anleger-Prozess vor dem Oberlandesgericht Celle ins Stocken.
Der Anleger-Prozess um Milliardenforderungen wegen der geplatzten Übernahme von Volkswagen (VW Aktie) durch Porsche vor neun Jahren gerät schon zu Beginn ins Stocken. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle hob die in dem Musterverfahren für Donnerstag und Freitag angesetzten Verhandlungstermine auf, weil sich die Kammer zunächst zu dem Befangenheitsantrag von zwei Klägeranwälten äußern muss. Im Anschluss erhalten wiederum die Anwälte Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Erst danach kann der Prozess fortgesetzt werden.
Richter Matthias Wiese hatte zum Auftakt der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag erklärt, er gehe davon aus, dass womöglich ein großer Teil der Feststellungsziele der Kläger nicht begründet sei und abgewiesen werden könne. Es sei nicht zu erkennen, dass Porsche vor neun Jahren seine Absichten bei Volkswagen im Dunkeln gehalten habe, um Anleger zu schädigen. Die von der VW-Mutter zwischen März und Oktober 2008 veröffentlichten Mitteilungen seien „nicht grob falsch“.
Zwei Klägeranwälte hatten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, dem sie mangelnde Unabhängigkeit vorwerfen. Daraufhin hatte der Vorsitzende des Kartellsenats zunächst den zweiten Verhandlungstag am vergangenen Freitag abgesagt. Insgesamt sind bis Anfang November noch sechs Verhandlungstage angesetzt.
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