Der Sohn unseres Autors beschädigt das Handy einer Freundin. Ein klarer Fall die Haftpflichtversicherung, denkt der Vater. Und irrt gewaltig. Ein Lehrstück für Haftpflicht-Kunden.
Seit Jahren zahle ich nun Beiträge an meine Haftpflichtversicherung, die Generali. Und seit Jahren erhöht die Generali diese Beiträge. Aber bisher habe ich das klaglos hingenommen. Denn ich fühlte mich irgendwie sicher. Gerade wenn man ein Kind hat, das Dinge aus Versehen runterwerfen, umstoßen, also kaputt machen kann, fühlt man sich gut aufgehoben bei einer Versicherung, die mit Sätzen wie diesem antritt: „Grundsätzlich jeder haftet für Schäden, die er anderen zufügt – die Haftpflicht hilft.“ Erst vor wenigen Monaten wurde mir klar, dass ich das wohl falsch verstanden habe. Jedenfalls kann sich die Generali mit der helfenden Haftpflicht nicht selbst gemeint haben.Der Fall ist eigentlich ein Klassiker – so dachte ich. Unser Sohn, 7 Jahre alt, stößt aus Versehen das Handy einer jungen Frau von unserem Sofa, die auf ihn aufpasst. Das Gerät geht zu Boden, das Display bekommt einen Riss. Als wir nach Hause kommen und davon erfahren, sagen wir natürlich sofort die Erstattung des Schadens zu. Die Rechnung, die sie uns später gibt, beträgt gut 92 Euro für ein neues iPhone-Display. Ich setze mich an den PC und mache Online über das entsprechende Formular bei der Generali eine Schadensmeldung.Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.