G&P GmbH & Co.KG: SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) - Entscheidung von Trump zur Erhebung von Importzöllen auf Solarzellen - SolarWorld Americas Inc.

Mittwoch, 24.01.2018 16:00 von DGAP - Aufrufe: 207

DGAP-News: G&P GmbH & Co.KG / Schlagwort(e): Anleihe G&P GmbH & Co.KG: SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) - Entscheidung von Trump zur Erhebung von Importzöllen auf Solarzellen - SolarWorld Americas Inc. 24.01.2018 / 15:58 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München, 24. Januar 2018 - Am 22. Januar 2018 hat SolarWorld Americas Inc. folgende Unternehmensnachrichten auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Übersetzung erfolgt sinngemäß aus dem Englischen: "Hillsboro, 22. Januar 2018 - Heute hat Präsident Donald Trump einen Beschluss in der sogenannte Section 201 - Petition gefasst. Das Verfahren betrifft den Antrag auf internationale Schutzmaßnahmen im Handelsverkehr für die US Photovoltaikzellen und -panel Hersteller. SolarWorld Americas Inc., seit 42 Jahren der größte Hersteller in den USA für kristalline-silikon Zellen und Panels, war Mitantragssteller mit Sunvia Inc. in diesem Verfahren. Jürgen Stein, CEO und Vorsitzender der SolarWorld Americas Inc. kommentierte die Entscheidung von Präsident Trump wie folgt: "SolarWorld Americas dankt Präsident Trump, den Vertretern der US Handelskommission und der Verwaltung für diese heutige Entscheidung sowie der damit verbundenen Anerkennung der Bedeutung der Solarindustrie für die amerikanische Wirtschaft und nationale Sicherheit. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen ausreichend sind, um der Importschwemme zu begegnen und die Solarindustrie in den Vereinigte Staaten wiederaufzubauen. Wir werden eng mit der US Regierung zusammenarbeiten, um die definierten Maßnahmen schnell und erfolgreich umzusetzen und zudem Verhandlungen gemeinsam weiterverfolgen für den Erfolg der Solarindustrie und ihren tausenden Arbeitsplätzen. Wir wollen gemeinsam sicherstellen, dass die US Solarindustrie auch langfristig weltweit wettbewerbsfähig bleibt." Die Original Pressemitteilung können Sie hier einsehen: https://www.solarworld-usa.com/newsroom/news-releases/news/2018/solarworld-reacts-to-trumps-remedy-decision-in-201-case Mit Bezug auf das Verkaufsverfahren der SolarWorld Americas bleibt festzuhalten, dass der Prozess weitergeht und die interessierten Bieter auf Basis der veränderten Zollthematik Angebote abgeben werden. Wir werden erneut berichten, sobald es wesentliches zu berichten gibt. Bei Rückfragen stehen den Anleihegläubigern die G&P GmbH & Co. KG unter der Emailadresse solarworld@onesquareadvisors.com für die Anleihe WKN A1YCN1 bzw. Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann unter der Emailadresse info@rechtsanwalt-elsmann.de für die Anleihe WKN A1YDDX selbstverständlich zur Verfügung.
Kontakt G&P GmbH & Co. KG Theatinerstr. 36 80333 München Rechtsanwalt Alexander Elsmann Grafenberger Allee 120 40237 Düsseldorf

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