Ein volles Kühlregal in einem Supermarkt. (Symbolfoto)
Mittwoch, 12.10.2016 05:31 von | Aufrufe: 183

Foodwatch: EU darf bei Ceta nicht einfach Fakten schaffen

Ein volles Kühlregal in einem Supermarkt. (Symbolfoto) © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Ceta hofft die Verbraucherorganisation Foodwatch auf einen Stopp des umstrittenen Freihandelsabkommens der EU mit Kanada. "Der Vertrag darf nicht vorläufig angewandt werden", sagte Geschäftsführer Thilo Bode der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. "Durch die vorläufige Anwendung werden endgültige Fakten geschaffen." So würden etwa Entscheidungsbefugnisse auf nur unzureichend legitimierte Ausschüsse übertragen, deren Beschlüsse nicht rückgängig zu machen seien.

Die Verfassungsrichter verhandeln am Mittwoch über mehrere Eilanträge, das Urteil soll tags darauf verkündet werden. Foodwatch und die anderen Kläger wollen erreichen, dass das Gericht die Bundesregierung dazu verpflichtet, die für den 27. Oktober geplante Unterzeichnung des Abkommens durch ein Nein im EU-Ministerrat zu blockieren. Andernfalls würde Ceta noch vor der Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden und der Zustimmung des Bundestags zu dem Abkommen zumindest in weiten Teilen in Kraft treten.

Bode sagte, es müsse einen ordentlichen Prozess geben, in dem die Parlamente entschieden. "Andernfalls wird sich dieses Projekt Europa noch weiter von den Bürgern entfernen. Dabei wollen wir doch das Gegenteil erreichen." Er sprach sich für ein Abkommen aus, "in dem die Investoren nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben und das die Standards im Umwelt-, Gesundheits-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz verbessert anstatt sie zu schleifen"./sem/DP/stk


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