Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 29.11.2016 11:11 von | Aufrufe: 211

EuGH verhandelt über Regulierung von Fahrdienstvermittler Uber

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in den kommenden Monaten wichtige Weichen für die Zukunft des Fahrdienst-Vermittlers Uber in Europa stellen. Anlass ist ein Streitfall zwischen einer Taxifahrervereinigung aus Barcelona und Uber (Rechtssache C-434/15). Das zuständige spanische Gericht bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung europäischen Rechts. Am Dienstag standen sich beide Seiten vor dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg gegenüber.

Kern des Streitfalls ist die Frage, ob das Angebot von Uber als "Verkehrsdienstleitung" oder als "Dienstleistung der Informationsgesellschaft" einzustufen ist. Als Verkehrsdienstleister würde Uber schärfer reguliert. Wenn das Unternehmen aber nur eine Plattform zur Vermittlung von Dienstleistungen anböte, gäbe es deutlich weniger Vorgaben. Der EuGH dürfte sein Urteil erst in einigen Monaten fällen. Uber selbst betont, man sei nur eine Plattform zur Vermittlung von Dienstleitungen eigenständiger Fahrer.

Im konkreten Fall ging es um den Dienst UberPop, bei dem Privatleute mit ihren Autos Fahrdienste anboten. Der Dienst wurde in Spanien ebenso wie in Deutschland und anderen europäischen Ländern mittlerweile eingestellt und soll auch nicht wiederkommen. Stattdessen bietet das Unternehmen nun den Service UberX an, bei dem Mietwagen mit professionellen Fahrern vermittelt werden./hrz/cfn/DP/fbr


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News