Die Flagge der Europäischen Union.
Donnerstag, 22.09.2016 17:08 von | Aufrufe: 316

EU unterliegt im Subventionsstreit zwischen Airbus und Boeing

Die Flagge der Europäischen Union. pixabay.com

GENF (dpa-AFX) - Im jahrelangen Milliarden-Subventionsstreit zwischen den weltgrößten Flugzeugbauern Airbus und Boeing (Boeing Aktie) vor der Welthandelsorganisation (WTO) hat die Europäische Union eine Niederlage erlitten. Die in Genf ansässige Organisation gab am Donnerstag einer Beschwerde der USA statt. Das WTO-Schiedsgericht urteilte, dass die EU staatliche Zuschüsse für Airbus nicht in ausreichendem Maße eliminiert habe.

Die Entscheidung könnte den Weg für milliardenschwere Strafzölle in den USA auf Importe aus EU-Staaten ebnen, falls Washington dies als Reaktion auf die Entscheidung bei der WTO beantragen sollte. Der US-Handelsbeauftragte Michael Froman sprach der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge von einem "durchschlagenden Erfolg" für die USA. EU-Subventionen hätten amerikanische Firmen Milliarden an verloren gegangenen Profiten gekostet.

Der Rechtsstreit zwischen Boeing und Airbus hält bereits seit rund zwölf Jahren an. Dabei werfen sich beide Seite unerlaubte staatliche Beihilfen für ihre Flugzeugkonzerne vor. Die Auseinandersetzungen vor der WTO begannen, nachdem Washington 2004 ein 1992 mit der EU geschlossenes Subventionsabkommen aufkündigte und Beschwerde bei der WTO einlegte./bur/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

161,34
-0,09%
Airbus SE Chart
159,96
-0,10%
Boeing Co. Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Boeing Co. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News