EQS-Adhoc: Europäischer Gerichtshof zur deutschen Festpreisbindung: Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind zulässig

Mittwoch, 19.10.2016 12:05 von DGAP - Aufrufe: 246

EQS Group-Ad-hoc: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache Europäischer Gerichtshof zur deutschen Festpreisbindung: Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind zulässig 19.10.2016 / 11:59 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.
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Medienmitteilung Europäischer Gerichtshof zur deutschen Festpreisbindung: Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind zulässig Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Das deutsche Festpreissystem für EU-ausländische Versandapotheken im Zusammenhang mit der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel verstösst gegen den freien Warenverkehr. Das Urteil wird die Versandnachfrage und damit den eingeschlagenen Wachstumskurs der Zur Rose-Gruppe positiv beeinflussen. Rezeptpflichtige Arzneimittel unterliegen in Deutschland der Festpreisbindung. Mit Inkrafttreten der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Oktober 2012 waren auch EU-ausländische Versandapotheken und damit auch die in den Niederlanden beheimatete Zur Rose-Tochter DocMorris an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden. In seinem heutigen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass sogenannte Boni auf Rezept für EU-ausländische Versandapotheken zulässig sind. Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose-Gruppe, freut sich über das patientenfreundliche Urteil: «Mit unserem Geschäftsmodell stehen wir seit jeher für mehr Wettbewerb, sowohl bei der Versorgung der Patienten als auch beim Preis.» Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann DocMorris Preisvorteile wieder weitergeben, von denen insbesondere chronisch erkrankte Menschen mit einem hohen Arzneimittelbedarf profitieren. Für immer mehr Menschen ist die Hauszustellung ihrer Arzneimittel durch eine registrierte und seriöse Versandapotheke eine echte Erleichterung. «Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken», ist Oberhänsli überzeugt. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist für die Zur Rose- Gruppe ein profitables Kerngeschäft, zu welchem DocMorris rund ein Drittel des Gruppenumsatzes beisteuert. Die Versandapothekengruppe will hier wieder ein zweistelliges Wachstum erzielen. Vor diesem Hintergrund lancierte DocMorris Mitte September eine deutschlandweite TV-Kampagne mit Fokus auf die Zielgruppe chronisch Erkrankte. Walter Oberhänsli betont: «Die Aufhebung des Rabattverbots wird die Wachstumszielsetzungen für den forcierten Ausbau unserer europäischen Marktführerschaft zusätzlich begünstigen.» Kontakt Lisa Lüthi, Leiterin Kommunikation E-Mail: lisa.luethi@zurrose.com, Telefon: +41 52 724 08 14 Zur Rose Group Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist mit ihren Marken «Zur Rose» und «DocMorris» Europas grösste Online-Apotheke und führende Ärztegrossistin in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell trägt sie zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung bei. Sie zeichnet sich zudem aus durch die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen im Bereich Arzneimittelmanagement, um die Wirksamkeit des Medikationsprozesses zu erhöhen. Dieses Schaffen von Mehrwerten, die ausgeprägte Patientenorientierung sowie der Anspruch einer kostengünstigen Medikamentenversorgung machen die Unternehmensgruppe zu einem wichtigen strategischen Partner für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie. Der operative Sitz der Zur Rose-Gruppe befindet sich in Frauenfeld, von wo aus auch der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich ist die Gruppe mit Tochtergesellschaften in Heerlen (NL) und Halle an der Saale (DE) aktiv. 2015 übernahm sie eine Mehrheitsbeteiligung an BlueCare in Winterthur, dem marktführenden Anbieter von vernetzenden Systemen im Schweizer Gesundheitswesen. Die Zur Rose-Gruppe beschäftigt an den verschiedenen Standorten über 800 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 einen Umsatz von 834 Millionen Franken. Die Aktien der Zur Rose Group AG (Valor 4261528, ISIN CH0042615283) werden auf den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank, eKMU-X der Zürcher Kantonalbank sowie der Lienhardt & Partner Privatbank Zürich AG gehandelt. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der DocMorris- Akquisition im November 2012 begebene Unternehmensanleihe über 50 Millionen Franken ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker ZRO12). zurrosegroup.com
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Schweiz Telefon: +41 52 724 08 14 Internet: www.zurrosegroup.com ISIN: CH0199729366, CH0042615283 Börsen: SIX Swiss Exchange Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
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512719 19.10.2016
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