Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Mittwoch, 09.11.2016 14:20 von | Aufrufe: 184

Emerita informiert über den aktuellen Stand des Berufungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Projekt Aznalcóllar

Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild). pixabay.com

Emerita informiert über den aktuellen Stand des Berufungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Projekt Aznalcóllar

Toronto, Ontario, 9. November 2016 - Emerita Resources Corp. (das Unternehmen oder Emerita) (TSX-V: EMO) freut sich bekannt zu geben, dass im Anschluss an das einstimmige Urteil des Landesgerichts von Sevilla (das Gericht) (siehe Pressemeldung vom 27. Oktober 2016) fünf Beamten des Regierungsausschusses (der Ausschuss), die im Ausschreibungsverfahren direkt an der Vergabe des Projekts Aznalcóllar an ein Tochterunternehmen der aus Minorbis und Grupo Mexico bestehenden Bietergemeinschaft (gemeinsam Minorbis-Grupo Mexico) beteiligt waren, vom Gericht eine bevorstehende gerichtliche Feststellung zugestellt hat. Ein derartiger Bescheid erging auch an zwei Vertreter von Minorbis. In Spanien ist eine solche gerichtliche Feststellung mit einer formellen Vorankündigung an Einzelpersonen, dass in naher Zukunft ein strafrechtliches Verfahren gegen sie eingeleitet wird, gleichzusetzen.

Des Weiteren hat das Gericht die spanische Staatspolizei (Unidad Centro Operativo (UCO) de la Guardia Civil) beauftragt, Nachforschungen über die angeblichen Barzahlungen von Grupo Mexico an Minorbis anzustellen und zu prüfen, welche Rolle Minorbis im Ausschreibungsverfahren gespielt hat. Die Direccion General de Industria, Energia y Minas (die für die Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens im Projekt Aznalcóllar zuständige andalusische Regierungsbehörde) wurde vom Gericht aufgefordert, dem Gericht eine Kopie der endgültigen Entscheidung des Ausschusses, der für den Zuschlag an Minera Los Frailes (ein am Ausschreibungsverfahren zu Aznalcóllar nicht beteiligtes Unternehmen) verantwortlich zeichnete, zur Begutachtung zu übermitteln.

Joaquin Merino, President und CEO von Emerita, erklärte: Dies ist ein sehr wichtiger Schritt für das Unternehmen. Die spanischen Gesetze über die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ganz klar formuliert: Wird festgestellt, dass bei der Auftragsvergabe ein strafrechtliches Vergehen vorlag, wird das entsprechende Angebot für ungültig erklärt und der Zuschlag ergeht an den nächsten qualifizierten Bieter. Im Ausschreibungsverfahren zu Aznalcóllar ist unserer Meinung nach Emerita der einzige qualifizierte Bieter. Das Unternehmen begrüßt die Prüfung sämtlicher Angelegenheiten im Ausschreibungsverfahren zu Aznalcóllar durch das Gericht.

David Gower, Chairman von Emerita, fügte hinzu: Emerita setzt sich weiterhin für die Erschließung des Projekts Aznalcóllar ein. Emeritas Projektentwurf wurde von mehr als 70 Experten ausgearbeitet und umfasst mehr als 10.000 Seiten sowie 300 Karten, Pläne und Schnittzeichnungen, in denen sämtliche Aspekte der geplanten Projekterschließung berücksichtigt werden. Ein wichtiger Teilaspekt ist hier die umwelt- und wasserrechtliche Bewirtschaftung und die Einbindung der Kommune. Wir freuen uns darauf in Zusammenarbeit mit der Kommune und den Regierungsbehörden Aznalcóllar zu einem modernen, sicheren und umweltverträglichen Betrieb auszubauen.

Über das Projekt Aznalcóllar

Den Schwerpunkt im Projekt Aznalcóllar würde laut Vorschlag von Emerita die Erschließung der Lagerstätte Los Frailes im Untertagebaubetrieb bilden. Die Mächtigkeit der Lagerstätte beträgt zwischen 30 und 90 Meter. Der mächtigste Abschnitt des Erzkörpers befindet sich in mehr als 150 Metern Tiefe ab Oberflächenniveau. Die Lagerstätte Los Frailes und die bereits zuvor erschlossene Lagerstätte Aznalcóllar sind beide für eine Erweiterung anhand von Bohrungen in größerer Tiefe offen, da sich die früheren Bohrungen vor allem auf im Tagebauverfahren zugängliche Tiefenbereiche beschränkten.

Laut Berechnungen des früheren Minenbetreibers wurden die im Tagebau geförderten historischen Mineralressourcen bei Los Frailes auf 71 Millionen Tonnen mit einem Erzgehalt von 3,86 % Zink, 2,18 % Blei, 0,34 % Kupfer und 60 ppm Silber geschätzt. Eine Prüfung des Datenmaterials aus früheren Bohrungen weist auf das mögliche Vorkommen eines höhergradigen Ressourcenabschnitts hin, der laut Schätzung 20 Millionen Tonnen mit einem Erzgehalt von 6,65 % Zink, 3,87 % Blei, 0,29 % Kupfer und 84 ppm Silber enthalten dürfte. Diese höhergradigen Ressourcen wurden von Emerita modelliert und würden den Schwerpunkt des Untertagebaubetriebs bilden (siehe Abbildung 1).

Es wurden von keinem qualifizierten Sachverständigen gemäß Vorschrift National Instrument 43-101 ausreichende Arbeiten im Auftrag von Emerita durchgeführt, die eine Zuordnung der historischen Schätzung zu den aktuellen Mineralressourcen rechtfertigen würden. Die historische Schätzung wird von Emerita nicht den aktuellen Mineralressourcen oder Mineralreserven zugeordnet. Die Ressourcenschätzung ist eine historische Schätzung und gilt daher nicht als zuverlässig. Eine Zusammenfassung der historischen Ressourcenschätzung finden Sie auf der Webseite der andalusischen Regierung in einem Bericht, der vom früheren Betreiber des Projekts Aznalcóllar erstellt wurde und den Titel Proyecto de Explotacion Yacimiento Los Frailes, Memoria Andaluza de Piritas, Boliden- Apirsa, Octubre 1994 (Projekterschließungsbericht zu Los Frailes, Boliden-Apirsa, Oktober 1994) trägt. Enthalten sind hier auch die nachfolgenden überarbeiteten Ressourcenschätzungen, die letzte aus dem Jahr 2000.
http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2016/38121/EMO Aznalcollar NR NOV9 FINAL_DEPrcom.001.png

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Abbildung 1: 3D-Modell mit Tiefenansicht der Lagerstätten Los Frailes (Mitte) und Aznalcóllar (rechts). Historische Bohrabschnitte weisen auf das Potenzial für eine dritte Lagerstätte im Konzessionsgebiet (links) hin, für die weitere Abgrenzungsbohrungen erforderlich sind. Die oben angeführten historischen Ressourcen befinden sich allesamt innerhalb der Lagerstätte Los Frailes.

Über das Urteil im Berufungsverfahren zum Projekt Aznalcóllar

Das Berufungsverfahren wurde von vier Richtern geleitet, die in ihrem 59-seitigen Urteil die Erkenntnis des Gerichts der ersten Instanz, es gäbe keine ausreichenden Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung, für nichtig erklärt haben. Das Urteil der Richter basierte auf folgenden Punkten: (i) Minorbis-Grupo Mexico hat die erforderliche Dokumentation, wie sie im Ausschreibungsverfahren verlangt wurde, nicht beigebracht; (ii) der Ausschuss hat verabsäumt, die Vergabe des Projekts Aznalcóllar an den Parametern und Kriterien des Ausschreibungsverfahrens festzumachen; und (iii) die Erteilung der Bergbaurechte für das Projekt Aznalcóllar an das Unternehmen Los Frailes Mining, das sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligt hat, verstößt gegen die geltenden spanischen Gesetze zu öffentlichen Ausschreibungen.

Die Richter befanden, dass es Beweise für grobe Fahrlässigkeit und Fehlverhalten gab und wiesen auf die Möglichkeit des Nachweises von Korruption und Tatsachenverdrehung hin. Aus diesem Grund hat das Gericht angeordnet, das Strafverfahren gegen den Ausschuss neu aufzurollen.

Über Emerita Resources Corp.

Emerita ist ein Rohstoffunternehmen, das auf den Erwerb, die Exploration und die Erschließung von Mineralkonzessionsgebieten in Europa spezialisiert ist und seine Explorationsaktivitäten vor allem auf Spanien und Brasilien konzentriert. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz und sein technisches Team in Sevilla (Spanien) sowie eine Niederlassung in Toronto (Kanada).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Joaquin Merino
+34 (628) 1754 66 (Spanien)

Helia Bento
+1 416 309 4293 (Toronto)
info@emeritaresources.com

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Vorsorglicher Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Informationen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zu den zukunftsgerichteten Informationen zählen ohne Einschränkung auch Aussagen zum Projekt Aznalcóllar, zur Bedeutung und zu den Auswirkungen des Gerichtsurteils, zu den Ergebnissen von Berufungen oder Rechts- oder Verwaltungsverfahren in Zusammenhang mit dem Projekt Aznalcóllar, zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren, dazu, dass dem Unternehmen die Bergbaurechte im Zusammenhang mit einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren erteilt werden, zu den historischen Mineralressourcenschätzungen für das Projekt Aznalcóllar, zum Potenzial des Projekts Aznalcóllar und zu den Zukunftsplänen des Unternehmens. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Informationen anhand der Verwendung von in die Zukunft gerichteten Begriffen zu erkennen, wie z.B. plant, erwartet, erwartet nicht, wird erwartet, budgetiert, geplant, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, beabsichtigt nicht, glaubt bzw. Abwandlungen solcher Begriffe und Phrasen oder anhand von Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse umgesetzt werden bzw. eintreffen können, könnten, würden oder werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge von Emerita jeweils erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt bzw. indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Dazu zählen unter anderem auch Unsicherheiten in Bezug auf die allgemeine Geschäftstätigkeit, die wirtschaftliche Lage, den Wettbewerb und die geopolitische und soziale Situation; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; die Risiken in Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit in ausländischen Rechtssystemen; die Fähigkeit, erworbene Konzessionsgebiete oder erteilte Bergbaurechte erfolgreich zu integrieren; Betriebsrisiken im Ausland; sowie andere für die Bergbaubranche typische Risiken. Obwohl Emerita versucht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Informationen unterscheiden, kann es auch andere Faktoren geben, die zu nicht vorhersehbaren, nicht geschätzten oder unbeabsichtigten Ergebnissen führen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen erheblich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Emerita hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert.

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