Das Fahren mit automatisierten Autos birgt erhebliche Risiken. Deutschlands oberster Verbraucherschützer fordert deshalb klare rechtliche Vorgaben. Im Interview skizziert Klaus Müller, worauf der Gesetzgeber achten muss.
Autohersteller feilen an Technologien zum automatisierten Fahren. Doch die heikle Frage, welche Entscheidungen Roboterautos treffen dürfen, ist weitgehend ungeklärt. Denn am Ende stellt sich die Frage, wer im Falle eines Unfalls haftet: Fahrer, Halter oder Hersteller des Fahrzeugs. Und nicht nur das. Vernetzte Autos produzieren auch jede Menge Daten. Damit stellen sich auch viele datenschutzrechtliche Fragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Im Interview erläutert VZBV-Chef Klaus Müller, was die Politik aus der Expertise lernen kann.
Herr Müller, Sie haben ein Rechtsgutachten zum automatisierten und vernetzten Fahren in Auftrag gegeben. Was ist die wichtigste Erkenntnis daraus?Wir wollten wissen: Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher trotz fortschreitender Digitalisierung und Vernetzung des Autos die Souveränität über ihre Daten behalten? Ein angemessenes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau muss bereits bei der Zulassung von Neufahrzeugen und auch bei regelmäßigen Hauptuntersuchungen geprüft werden. Das hat das vom VZBV in Auftrag gegebene Rechtsgutachten aufgezeigt. Darüber hinaus muss über den Aufbau neuer neutraler Instanzen nachgedacht werden, damit Verbraucher sich darauf verlassen können.
Glauben Sie, dass Sie mit diesen Erkenntnissen bei der Politik Gehör finden?Auf EU-Ebene wird über die Typengenehmigungsverordnung und in Deutschland über die Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes beraten. Das sind zwei wichtige gesetzgeberische Prozesse, in die wir unsere Forderungen einbringen werden. Verbraucher- und Datenschutz muss in der Verkehrspolitik gehört werden. Andernfalls wäre aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres wenig gelernt worden.
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