„Das System hat versagt“

Mittwoch, 26.04.2017 10:15 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 277

Verstößt ein Autobauer gegen Abgaswerte, ist allein das Heimatland für Strafen zuständig. Für EU-Industriekommissarin Bienkowska hat dieses System versagt, sie fordert europaweite Regeln. Doch Berlin stellt sich quer.

Es hätte recht einfach sein sollen: Bis Ende Mai wollten sich die EU-Mitgliedsländer auf schärfere Kontrollen der Autoindustrie einigen. Eigentlich. Denn mehrere Länder – darunter wohl auch Deutschland – blockieren das Vorhaben, was eine Einigung in der vorgesehenen Zeit unwahrscheinlich werden lässt.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte am Dienstag unter Berufung auf Insider berichtet, das Berlin die von der EU-Kommission geplante Reform in zentralen Punkten ablehne. Die EU will zum Beispiel die nationalen Aufsichtsbehörden wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinerseits stärker überwachen. Auch empfindliche Geldstrafen für Hersteller würden von Deutschland und anderen Ländern verschleppt, klagten Insider.

Am Mittwoch konterte EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska und drängt weiter auf eine europäische Lösung. „Derzeit sind allein die Mitgliedstaaten zuständig, Rechtsverstöße zu ahnden. Dieses System hat versagt“, sagte Bienkowska den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Mitgliedstaaten hätten es nicht geschafft, Volkswagen (VW Aktie) wirksam zu beaufsichtigen und zu bestrafen, als Rechtsbrüche offenkundig geworden seien. Deutschland und andere EU-Mitgliedsländer sollten eine strengere EU-Aufsicht unterstützen.

Bienkowska betonte, umstrittenen Praktiken, mit denen etwa Fiat die EU-Vorschriften umgeht, könne nur auf europäischer Ebene wirksam begegnet werden. „Der Streit zwischen Deutschland und Italien über Fiat zeigt erneut die Schwächen des gegenwärtigen Systems und sollte Deutschland ermutigen, unsere Vorschläge zu unterstützen.“ Deutschland und Italien streiten seit Monaten wegen der Vorwürfe gegen Fiat, illegale Abschalteinrichtungen bei der Stickoxidreinigung einzusetzen.

Berlin lehnt Kontrollen und Gebühren ab

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