Constantin Medien AG: Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und

Freitag, 27.04.2018 20:55 von DGAP - Aufrufe: 434

DGAP-News: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Rechtssache Constantin Medien AG: Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein 27.04.2018 / 20:54 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein

- Vorläufiger Streitwert der Zahlungsklagen beläuft sich auf mindestens 3,71 Mio. Euro

- Zudem klagt die Gesellschaft auf Vorlage von Rechnungen im Wert von 3,45 Mio. Euro

Ismaning, 27. April 2018 - Die Constantin Medien AG hat heute vor dem Landgericht München I vier weitere Klage erhoben, um Ansprüche der Gesellschaft gegen die von Dr. Dieter Hahn kontrollierte Gesellschaft KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte, die Kanzlei des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Bernd Kuhn, und den Versammlungsleiter der Hauptversammlungen vom 6. Juli 2016 und vom 9./10. November 2016, Franz Enderle, geltend zu machen.

Gegenstand der Klagen gegen die KF 15 GmbH sind zum einen Rückforderungsansprüche der Gesellschaft aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen fehlerhafter Abrechnung im Rahmen der Erlösverteilungsvereinbarung der Rechtsverfolgungsgemeinschaft Formel 1 in Höhe von ca. 2,05 Mio. Euro. Zum anderen beansprucht die Gesellschaft in einer weiteren Klage gegen die KF 15 GmbH Rechnungslegung wegen des trotz entsprechender Aufforderung bislang nicht erfolgten Nachweises von Kosten in Höhe von ca. 3,45 Mio. Euro aus der Rechtsverfolgung in dem Formel 1-Verfahren, die seitens der KF 15 GmbH zu ihren Gunsten behauptet und bei der Abrechnung in Ansatz gebracht wurden.

Im Fall von Kuhn Rechtsanwälte handelt es sich um eine Zahlungsklage aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe von ca. 657.000 Euro aufgrund zu Unrecht in Rechnung gestellter Anwaltshonorare.

Die Klage gegen Franz Enderle betrifft Schäden wegen Pflichtverletzungen als Versammlungsleiter der beiden Hauptversammlungen im Jahr 2016. Diese Schäden sind zugleich Gegenstand der Klage des von der Hauptversammlung der Gesellschaft bestellten besonderen Vertreters gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn und die von ihm kontrollierten Gesellschaften KF 15 GmbH und DHV GmbH mit einem vorläufigen Streitwert in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR, über die die Gesellschaft im März 2018 bereits berichtet hatte.

Kontakt PR: Constantin Medien AG, Michael Röhrig, Tel.: +49 (0) 89 - 99 500 461, Fax: +49 (0) 89 - 99 500 466, email: michael.roehrig@constantin-medien.de Kontakt IR: Constantin Medien AG, Stéphane Winzenried, Tel.: +49 (0)89 - 99 500 803, Fax: +49 (0)89 - 99 500 371, email: ir@constantin-medien.de Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g, 85737 Ismaning, Tel.: +49 (0)89 - 99 500 0, Fax: +49 (0)89 - 99 500 111


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