KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will bei den nächsten Treffen auf EU-Ebene auf die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zum Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Ceta) hinweisen. "Wir werden dann mit entsprechenden Vorschlägen in die Räte gehen", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig am Donnerstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. "Und (...) deutlich machen, dass das eine wichtige Voraussetzung ist, damit Ceta auch dauerhaft angewendet werden kann." Er gehe davon aus, dass sich die anderen Mitgliedstaaten dem nicht verweigern werden.
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)/cko/sem/DP/stb
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