DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur darf die Rendite der Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Deutschland nicht so stark kürzen wie geplant. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Die Netzagentur habe die staatlich garantierte Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital für Investitionen in die Netze methodisch fehlerhaft ermittelt, entschied der 3. Kartellsenat. Die Netzagentur müsse die Sätze neu festsetzen.
Die Netzagentur hatte die in den gesamten Netzkosten enthaltene Eigenkapitalverzinsung um gut zwei Milliarden Euro für die kommenden fünf Jahre gekürzt. In Zeiten der Niedrigzinsen müsse die Rendite geringer ausfallen - auch im Interesse der Stromkunden. Dagegen hatten rund 1100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber geklagt.
Die Gewinne der Netzbetreiber sind Teil der Stromrechnung der Verbraucher. Ein Durchschnittshaushalt hätte Schätzungen zufolge bei den ursprünglichen Plänen der Netzagentur etwa 10 Euro im Jahr sparen können. Vorgaben für die neue Höhe der Sätze machte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Netzagentur kann Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen./hff/DP/zb
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