Die Deutsche Fußball Liga muss sich grundsätzlich an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen. Der DFB ist empört.
Das kann teuer werden für den deutschen Fußball. Das Bundesland Bremen darf die Deutsche Fußball Liga grundsätzlich an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) kassierte am Mittwoch ein Urteil der Vorinstanz und gab der Hansestadt in fast allen Punkten Recht. „Ein guter Tag für den Steuerzahler“, so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nach dem Urteil.
Die Reaktionen aus der Fußball-Welt fielen grundlegend anders aus. Die DFL kündigte umgehend Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. „Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze“, sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sei Kernaufgabe des Staates. Ähnlich äußerte sich auch DFB-Präsident Reinhard Grindel: „Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“
Die Richterin und OVG-Präsidentin Ilsemarie Meyer ließ indes in ihrer über einstündigen Urteilsbegründung keinen Zweifel, dass die Forderungen Bremens nach einer Kostenbeteiligung rechtmäßig sind. Die Höhe der Kosten sei nicht zu beanstanden. „Die Kosten sind zwar erheblich, aber sie entsprechen der erbrachten öffentlichen Leistung“, betonte sie. Auch sei die DFL als Mitveranstalter zu sehen. Bremen dürfe sie deshalb zu den Gebühren heranziehen. Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich. Verstöße gegen das Grundgesetz seien nicht gegeben.
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