Bundesgerichtshof untersagt Leuchten mit zu viel Quecksilber

Mittwoch, 21.09.2016 16:40 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 267

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Verbot von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber bestätigt. Verbände hoffen durch das Urteil einfacher direkt gegen Unternehmen klagen zu können.

Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. So etwas sei keine Bagatelle.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die ankündigte, bei Verstößen auch gegen andere Hersteller weiter konsequent vorzugehen. Aus Sicht des Verbandes stärkt das Urteil insgesamt die Möglichkeiten der Verbraucherschutzverbände, im Bereich Gesundheitsschutz direkt gegen Unternehmen zu klagen. Einer BGH-Sprecherin zufolge ist das Urteil aber nicht so grundsätzlich zu lesen.

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