NÜRNBERG (dpa-AFX) - Unternehmen, die in den Wintermonaten unter Auftragsmangel leiden, können künftig einfacher sogenanntes Saisonkurzarbeitergeld für unbeschäftigte Mitarbeiter beantragen. Anders als bisher müssen sie die geplante Kurzarbeit der örtlichen Arbeitsagentur nicht mehr vorher melden. Es reiche, die Abrechnungsunterlagen zur jeweiligen Kurzarbeitsperiode später nachzureichen. "Damit senkt man den bürokratischen Aufwand und entlastet Unternehmen und Arbeitsagenturen", sagte BA-Vorstand Raimund Becker.
Bisher galt die vereinfachte Regelung nur bei Kurzarbeit, die Chefs wegen schlechter Witterung anordneten, wie sie vor allem auf Baustellen bei Frost und Schnee üblich ist. Das Saisonkurzarbeitergeld hatte vor einigen Jahren das frühere Schlechtwettergeld ersetzt. Mit dem Instrument möchte die Bundesagentur verhindern, dass Unternehmen einen Teil ihrer Beschäftigten in den Wintermonaten entlassen. In den vergangenen Jahren ist dadurch die Winterarbeitslosigkeit deutlich gesunken./kts/DP/mis
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