KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Mittwoch (10.00 Uhr), wann Energiesparlampen nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn sie zu viel Quecksilber enthalten. Ein niedersächsischer Hersteller wehrt sich gegen eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Der Umweltverband hatte Lampen des Unternehmens getestet und dabei nach eigenen Angaben deutliche Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte festgestellt. Die Gerichte der Vorinstanzen untersagten daraufhin den Vertrieb dieser Lampen. Dagegen wehrt sich der Hersteller, der die Untersuchungsergebnisse anzweifelt. Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall im Haushalt nur zur Gefahr werden, wenn die Lampe zerbricht. Der Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. (Az. I ZR 234/15)/sem/DP/zb
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