Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 29.09.2016 12:43 von | Aufrufe: 191

BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags aus

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage befasst, wo das Engagement der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem Zeitschriftenmarkt seine Grenzen hat. Geklagt hat die Verlagsgruppe Bauer. Sie wehrt sich gegen den monatlich erscheinenden Titel "ARD Buffet Magazin", den der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert.

Der SWR präsentiert die Zeitschrift mit Rezepten, Deko-Tipps, Reportagen und Ratgeber-Texten auf seiner Homepage als Begleitheft zur Sendung "ARD Buffet". Die Auflage bewegt sich nach SWR-Angaben derzeit zwischen 145 000 und 150 000 Exemplaren. Die 45-minütige Sendung läuft montags bis freitags um 12.15 Uhr im Ersten.

Der Bauer-Verlag, der mehr als 600 Zeitschriften herausgibt, hält das Angebot für wettbewerbswidrig. Aus seiner Sicht geht das Engagement der über den Rundfunkbeitrag finanzierten Sender zulasten der Verlage. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg.

Die Karlsruher Verhandlung drehte sich vor allem darum, ob der SWR das Heft tatsächlich anbietet, also die wirtschaftliche oder inhaltliche Verantwortung trägt. Denn die Markenlizenz wird über ein Tochterunternehmen an Burda vergeben. Laut SWR werden nur Themen, aber keine Inhalte weitergegeben. Ob es noch am Donnerstag ein Urteil gibt, sollte im Laufe des Tages mitgeteilt werden. (Az.: I ZR 207/14)/sem/DP/tos


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