Berufungsgericht kassiert Urteil über 417 Millionen Dollar-Schadenersatz

Samstag, 21.10.2017 13:51 von Handelsblatt - Aufrufe: 356

Der Konsumgüterhersteller Johnson & Johnson bleibt von Schadensersatzverpflichtungen in Höhe von 417 Millionen Dollar (Dollarkurs) verschont. Das Berufungsgericht kassierte das Urteil. Doch abgeschlossen ist der Fall damit nicht.

In den USA hat ein Berufungsgericht ein millionenschweres Schadensersatzurteil gegen Johnson & Johnson kassiert. Der Konsumgüterhersteller müsse nicht wegen des Krebsleidens einer inzwischen verstorbenen Kundin 417 Millionen Dollar (354 Millionen Euro) zahlen, entschied Maren Nelson, Richterin des Bezirks Los Angeles, am Freitag. Sie kassierte die Entscheidung von Geschworenen und gewährte Johnson & Johnson einen neuen Prozess.

Die Geschworenen hätten bei ihrer Entscheidung vor zwei Monaten Fehler gemacht und der Betrag sei übertrieben, urteilte Nelson. Mark Robinson, Anwalt der verstorbenen Kundin Eva Echeverria, kündigte Berufung an.

Echeverria hatte Johnson & Johnson vorgeworfen, Verbraucher nicht ausreichend vor den Krebsgefahren gewarnt zu haben, die nach ihrer Darstellung von Talkumpuder ausgehen. Sie hatte seit den 1950er-Jahren Babypuder von Johnson & Johnson benutzt. 2007 wurde bei ihr laut Gerichtsunterlagen Eierstockkrebs diagnostiziert.

Johnson & Johnson äußerte sich erfreut über Nelsons Entscheidung. Das Talkum im Babypuder des Unternehmens verursache keinen Eierstockkrebs, so eine Sprecherin.

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