Die englische Flagge.
Mittwoch, 15.02.2017 11:13 von | Aufrufe: 238

Bericht: In Brexit-Verhandlungen müssen 21 000 Gesetze geklärt werden

Die englische Flagge. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die anstehenden Brexit-Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien drohen einem Bericht zufolge zur Mammut-Aufgabe zu werden. Rund 21 000 EU-Regeln und -Gesetze müssten diskutiert werden, berichtete das Portal "Politico" am Mittwoch unter Berufung auf Dokumente aus dem Europaparlament.

Bei einem anvisierten Zeitraum von zwei Jahren müssten die Verhandlungspartner demnach etwa 40 Gesetze pro Tag abarbeiten, hieß es. Auch finanziell gibt es bei den Verhandlungen noch einige Fragezeichen. Dem Bericht zufolge müssten etwa für rund 3800 britische EU-Mitarbeiter Gehälter und Pensionen weiter bezahlt werden.

Zuletzt hatte die EU-Kommission signalisiert, dass sich Großbritannien nach dem Austritt aus der Staatengemeinschaft auf eine Rechnung in Milliardenhöhe einstellen muss. Gemeinsam eingegangene EU-Verpflichtungen aus der Vergangenheit müssten von London anteilig bezahlt werden, hieß es.

EU-Diplomaten und Experten gehen von bis zu 60 Milliarden Euro aus. Neben Pensionszahlungen für EU-Beamte geht es vor allem um Haushaltsverpflichtungen, die Großbritannien mitgetragen hat und die nach dem für 2019 anvisierten EU-Austritt fällig werden.

Die Regierung in London hatte angekündigt, ihr offizielles Austrittsgesuch bis Ende März stellen zu wollen./asa/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News