Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Dienstag, 16.01.2018 09:35 von DGAP - Aufrufe: 711

DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 16.01.2018 / 09:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Studhalter Investment AG Luzern, Schweiz, und Highlight Communications AG Pratteln, Schweiz,

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Studhalter Investment AG, Luzern, Schweiz, und die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz (zusammen die "Bieter"), haben am 18. Dezember 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien"), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Constantin Medien (ISIN DE0009147207), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien in Höhe von EUR 1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung (jeweils eine "Constantin-Aktie" und gemeinsam die "Constantin-Aktien"), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das "Übernahmeangebot") veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots begann am 18. Dezember 2017 und endet am 17. Januar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

1. Bis zum 15. Januar 2018, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) ("Meldestichtag"), ist das Übernahmeangebot für 22.767.884 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 24,32% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. 2. Die Bieter hielten zum Meldestichtag unmittelbar keine Constantin-Aktien. Jedoch hielt die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz ("HLEE"), eine mit den Bietern gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 WpÜG, zum Meldestichtag 28.074.308 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 29,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die HLEE hat sich gegenüber den Bietern in einer Nichtandienungsvereinbarung dazu verpflichtet, die von ihr gehaltenen Constantin-Aktien bis zum Ablauf der Andienungsfrist nach § 39c WpÜG weder an Dritte zu veräußern noch im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen oder mit Rechten Dritter zu belasten, dieses anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. 3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieter noch mit ihnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend Constantin-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. 4. Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Constantin-Aktien, die von den Bietern und den mit den Bietern gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen gehalten werden oder diesen nach § 30 WpüG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 50.842.192 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 54,32% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

Luzern/Pratteln, den 16. Januar 2018

Studhalter Investment AG und Highlight Communications AG

 


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Highlight Communications AG
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Schweiz
Telefon: +41 61 816 96 96
Fax: +41 61 816 67 67
E-Mail: ir@hlcom.ch
Internet: www.hlcom.ch
ISIN: CH0006539198
WKN: 920299
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
 
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