Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus
Dienstag, 15.11.2016 18:20 von | Aufrufe: 800

Bayer macht bei Finanzierung von Monsanto-Kauf Tempo: Pflichtwandelanleihe

Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus ©Creative Commons Public Domain Mark 1.0

LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Der Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer (Bayer Aktie) hat die Finanzierung der Rekordübernahme des US-Saatgutspezialisten Monsanto gestartet. Eine nachrangige Pflichtwandelanleihe im Volumen von vier Milliarden Euro sei der erste Teil der angekündigten Eigenkapitalkomponente zur Finanzierung der Übernahme, teilte der Dax-Konzern am Dienstag nach Börsenschluss mit. Im September hatte Bayer die rund 66 Milliarden Dollar (Dollarkurs) schwere Übernahme des umstrittenen US-Konzerns verkündet und damit einen monatelangen Poker beendet. Die Monsanto-Aktionäre und die Behörden müssen dem Deal aber noch zustimmen. Mit einem Abschluss wird Ende 2017 gerechnet.

Der Eigenkapitalanteil soll insgesamt bei rund 19 Milliarden Dollar liegen. Die Pflichtwandelanleihe laufe bis zum 22. November 2019, hieß es nun. Die Bezugsrechte bestehender Aktionäre seien ausgeschlossen. Bayer hatte einen entsprechenden Schritt zuletzt bereits signalisiert. Die Anleihe werde mit einer maximalen Wandlungsprämie von 20 Prozent bis 25 Prozent und einem Zins von 5,125 Prozent bis 5,625 Prozent pro Jahr begeben, hieß es weiter. Nachbörslich gerieten Bayer Aktien wegen des Verwässerungseffekts unter Druck./jha/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

26,325
+0,32%
Bayer AG Chart
Monsanto Company Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News