Bankhaus Lampe KG: Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU

Mittwoch, 18.10.2017 17:05 von DGAP - Aufrufe: 508

DGAP-News: Bankhaus Lampe KG / Schlagwort(e): Sonstiges Bankhaus Lampe KG: Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU 18.10.2017 / 17:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung') und gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016

im Rahmen des öffentlichen Angebots von Aktien der Voltabox AG, Delbrück, Deutschland

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4LE9

Börsenkürzel: VBX

Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Aktien der Voltabox AG hat die Bankhaus Lampe KG die Funktion des Stabilisierungsmanagers wahrgenommen. Die Bankhaus Lampe KG hat während des Stabilisierungszeitraums, der mit der Notierungsaufnahme der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am 13. Oktober 2017 begann und am 17.Oktober 2017 beendet wurde, keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt.

Die durch die Voltabox AG dem Stabilisierungsmanager im Namen und für Rechnung der Konsortialbanken eingeräumte Option, bis zu 825.000 zusätzliche neue Aktien an der Voltabox AG aus einer noch durchzuführenden Kapitalerhöhung der Voltabox AG aus genehmigtem Kapital zum Platzierungspreis in dem Umfang zu erwerben, in dem Aktien aus einer Wertpapierleihe im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden (sog. Greenshoe-Option), wurde am 17. Oktober 2017 von der Bankhaus Lampe KG vollständig ausgeübt.


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