FRANKFURT (BaFin) -
In wenigen Tagen, am 23. Februar, tritt das deutsche Umsetzungsgesetz zur europäischen Versicherungsvertriebs-Richtlinie in Kraft (IDD). Die Vorgaben aus Artikel 25 IDD zur Entwicklung und zum Vertrieb neuer Produkte und zur wesentlichen Anpassung bestehender Versicherungsprodukte (Product Oversight and Governance Requirements ? POG) sind für Versicherungsunternehmen als "Produktfreigabeverfahren" in § 23 Absätze 1a bis 1d der neuen Fassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geregelt. Darüber hinaus enthält die Delegierte Verordnung zu den Aufsichts- und Lenkungsanforderungen (DVO POG) detaillierte Vorgaben zum Produktfreigabeverfahren, das dort als "Produktgenehmigungsverfahren" bezeichnet wird. Sie gelten unmittelbar und haben Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.02.2018)
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