Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main
Montag, 16.01.2017 16:40 von | Aufrufe: 231

BaFin News: Netting-Klauseln: Rechtssicherheit für Rahmenverträge über Finanztermingeschäfte

Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main CC0 (gemeinfrei)

FRANKFURT (BaFin) -

Am 9. Juni 2016 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) übliche Klauseln in Rahmenverträgen über Finanztermingeschäfte teilweise für unwirksam, weil sie aus seiner Sicht gegen Vorgaben des § 104 der Insolvenzordnung (InsO) verstießen. Innerhalb weniger Monate hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für solche "Netting-Klauseln" nun in einem Änderungsgesetz neu geregelt. Die Neuregelung ist auch für die aufsichtsrechtliche Anerkennung derartiger Vereinbarungen von Bedeutung.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.01.2017)


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