FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat am 18. Oktober 2016 gegen die KREMLIN AG Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro festgesetzt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (20.10.2016)
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.