FRANKFURT (BaFin) -
Mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber nicht nur die europäische OGAW-V-Richtlinie umgesetzt, sondern auch Regeln zur Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF) eingeführt. AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften ? nicht jedoch OGAW ? dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen für Rechnung von geschlossenen Spezial-AIF Gelddarlehen vergeben, also "Kreditfonds" auflegen.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (17.10.2016)
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.