FRANKFURT (BaFin) -
Seit dem 1. Januar können Hinweisgeber mutmaßliche Verstöße gegen Aufsichtsrecht auch über ein elektronisches System bei der BaFin melden. Dieses System garantiert einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers, ermöglicht es der BaFin aber andererseits, mit dem Hinweisgeber in Kontakt zu treten. Dieser bleibt dabei weiterhin anonym.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.01.2017)
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