FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat Dr. Reinhardt Vogt gemäß § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) als Organ der amatra GmbH in Hohenschäftlarn (zuvor Ebenhausen) mit Bescheid vom 16. September 2016 aufgegeben, die von dem Unternehmen unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung abzuwickeln.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (11.10.2016)
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