Attentäter bekommen IS-Anleitung über Internet

Mittwoch, 14.09.2016 12:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 159

Die Polizei hat drei Syrer in Flüchtlingsunterkünften in Schleswig-Holstein festgenommen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen Terrorverdachts. Die Gefahr ist aber nicht gebannt, sagt Innenminister Jäger.

Zwei der drei am Dienstagmorgen wegen Terrorverdachts festgenommenen Syrer sind in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die U-Haft eines 26-Jährigen und eines 18-Jährigen nach der Anhörung in Karlsruhe angeordnet, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit. Beide Männer äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Ein 17-Jähriger wird noch angehört. Bei ihm muss der BGH-Ermittlungsrichter noch im Laufe des Tages entscheiden, ob der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt.

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Männern vor, im Auftrag der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) nach Deutschland gekommen zu sein, „um entweder einen bereits erhaltenen Auftrag auszuführen oder sich für weitere Instruktionen bereitzuhalten“. Konkrete Aufträge gab es wohl nicht. Die drei haben nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Bezug zu den Attentaten in Paris im November 2015.

Die Männer waren am Dienstagmorgen in Flüchtlingsunterkünften in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Laut De Maizière spricht alles dafür, dass sie von der selben Schlepperorganisation nach Deutschland gebracht wurden wie die Attentäter von Paris. Bei den Beschuldigten Mahir Al-H. (17), Ibrahim M. (18) und Mohamed A. (26) könne es sich um eine „Schläferzelle“ handeln. Sie sollen zum Teil als „Vorzeige-Flüchtlinge“ gegolten haben.

Der 17-Jährige soll sich vor einem Jahr im syrischen Al-Rakka dem IS angeschlossen haben und dort im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausgebildet worden sein. Mit den beiden anderen Beschuldigten reiste er mit falschen Pässen über die Türkei und Griechenland nach Deutschland ein – im Gepäck waren nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft ein höherer vierstelliger Bargeldbetrag des IS und Mobiltelefone mit vorinstalliertem Kommunikationsprogramm.

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