Anleihegläubiger der insolventen RENÉ LEZARD Mode GmbH sollten Rechte im Insolvenzverfahren dringend wahrnehmen! Dazu rät die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und verweist darauf, dass betroffene Bondholder aller Voraussicht nach keine weiteren Zinszahlungen mehr erhalten und auch keine vollständigen Rückzahlung ihrer Anleiheforderungen erwarten dürfen.
Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren zeigen die bisherigen Erfahrungen der SdK mit Eigenverwaltungsverfahren, dass solche Verfahren oft dazu benutzt werden, um die Interessen der bisherigen Eigentümer den Interessen der Gläubiger voranzustellen. Um dies zu verhindern, sei es unbedingt notwendig, dass sämtliche betroffene Anleihegläubiger ihre Interessen im Verfahren aktiv vertreten. Die SdK wird diese daher im Insolvenzverfahren und auf kommenden Gläubigerversammlungen vertreten. Interessierte Anleiheinhaber können sich indes bei der SdK registrieren.
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