Seit letzten Freitag sind die Anleihegläubiger von eno energy in einer virtuellen Gläubigerabstimmung aufgerufen, über die von der Gesellschaft vorgeschlagene Verlängerung des Wind-Bonds um drei weitere Jahre abzustimmen. Entscheidungshilfen wie umfassende Informationen oder nachvollziehbare Erklärungen, die mitunter für eine Laufzeitverlängerung sprechen könnten, blieben von Unternehmensseite bis zuletzt jedoch mehr oder minder aus. Das bemängelten zumindest verschiedene Gläubigervertreter und Anlegerschützer, die die Gesellschaftsvorschläge zugleich als vollkommen unbegründet ablehnen. Einen weiteren Gegenantrag stellte zuletzt u.a. One Square Advisory.
Dicke Luft zwischen eno energy und One Square Advisory: Die Restrukturierungsspezialisten lehnen die von eno vorgeschlagene Verlängerung der eigenen 7,375%-Unternehmensanleihe (2011/16) über zuletzt etwa 10,7 Mio. EUR um drei weitere Jahre bei gleichbleibendem Zinskupon nach wie vor als vollkommen unbegründet ab. So seien noch viel zu viele Fragen unbeantwortet. Ein erster, am 2. September eingereichter Gegenantrag sei indes von der Windenergiefirma aus „formalen und materiellen Gründen“ nicht zugelassen worden. Vor der beginnenden virtuellen Anleihegläubigerversammlung – über die Änderung der Anleihebedingungen wird im Zeitraum vom 4. bis 10. September (24 Uhr MESZ) abgestimmt – habe One Square Advisory erneut einen Gegenantrag gestellt, der zunächst nur eine Anleiheverlängerung um sechs Monate mit neuer Endfälligkeit am 31. Dezember 2016 vorsieht und zwar nur unter der Bedingung, dass die heutige Rangposition in den Finanzverbindlichkeiten erhalten bleibe.
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