Am Freitag gibt es Neuigkeiten rund um die angeschlagene Ekotechnika GmbH: Kommenden Montag startet die virtuelle Gläubigerversammlung, bei die Anleiheinhaber über das vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur finanziellen Restrukturierung abstimmen sollen. Da das beauftragte Sanierungsgutachten von PwC aller Voraussicht nach bis zum Abstimmungstermin noch nicht vorliegen wird, rät der designierte gemeinsame Anleihevertreter, One Square Advisory, den Bondholdern, sich bei der Abstimmung zunächst zu enthalten und nach umfassender Aufklärung an der entscheidenden 2. Präsenzveranstaltung Anfang Mai teilzunehmen.
Bei der angeschlagenen Ekotechnika GmbH sollen die Gläubiger der ausstehenden 9,75%-Anleihe (2013/18) über nominal 60 Mio. EUR im Zeitraum vom 30. März bis 2. April im Wege einer virtuellen Gläubigerversammlung über das vom Unternehmen vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur finanziellen Restrukturierung abstimmen (BondGuide berichtete). Wie One Square Advisory, von Ekotechnika als gemeinsamer Anleihevertreter vorgeschlagen, gestern mitteilte, werde das von Ekotechnika beauftragte Sanierungsgutachten (IDW S6 Gutachten) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers vor der entsprechenden Abstimmung jedoch aller Voraussicht nach noch nicht vorliegen. Da die Bondholder demzufolge noch nicht über die Ergebnisse des Gutachtens informiert werden können und auch eine „fundierte wirtschaftliche Bewertung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts“ vor der anstehenden Abstimmung nicht möglich sei, rät One Square den Anleihegläubigern, die Ergebnisse der PwC-Analyse zunächst abzuwarten, „um dann eine informierte Entscheidung zu treffen und in der entscheidenden 2. Präsenz-Gläubigerversammlung teilzunehmen“. Zum letzten BondGuide-Newsbeitrag …
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.