Haben die vorjährigen Querelen in der Führungsetage von Constantin Medien und Tochter Highlight Communications nun doch noch ein gerichtliches Nachspiel für den damals amtierenden und „unterlegenen“ Constantin-Aufsichtsratchef Dr. Dieter Hahn? Laut den Münchnern habe jetzt ein besonderer Vertreter Klage gegen Dr. Hahn wegen Pflichtverletzungen i.Z.m. früheren HVs erhoben. Unterdessen beschließt DIC Asset (DIC Asset Aktie) eine satte Dividendenerhöhung und Ferratum Group wird weiterhin mit BBB+ ausgezeichnet.
Klage gegen Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden der Constantin Medien AG erhoben: Ein „besonderer Vertreter“ des Medienkonzerns klagt demnach vor dem LG München I, um Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen den ehemaligen AR-Chef Dr. Dieter Hahn und die von diesem kontrollierten Gesellschaften KF 15 GmbH und DHV GmbH wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit früheren Hauptversammlungen der Constantin Medien AG geltend zu machen. Hintergrund ist die Beschlussfassung der HV vom 23. August 2017 gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 AktG, Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen i.Z.m. den HVs vom 6. Juli 2016 sowie vom 9./10. November 2016 zu prüfen und geltend zu machen. Zur Prüfung und Durchsetzung der Ersatzansprüche hat die HV im Vorjahr einen besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG bestellt. Gegenstand der Klage ist die Geltendmachung von Ersatzansprüchen mit einem vorläufigen Streitwert in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR.
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