Allerthal-Werke AG: Cancom SE - Tochter Pironet NDH AG erkennt Klage gegen unrechtmäßig gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse an

Montag, 28.09.2015 11:20 von DGAP - Aufrufe: 178

DGAP-News: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges Allerthal-Werke AG: Cancom SE - Tochter Pironet NDH AG erkennt Klage gegen unrechtmäßig gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse an 28.09.2015 / 11:16
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Cancom SE -Tochter Pironet NDH AG erkennt Klage gegen unrechtmäßig gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse an Eine von der Allerthal-Werke AG und einer weiteren Klägerin beim Landgericht Köln eingereichte Anfechtungsklage gegen die in der Hauptversammlung am 2. Juli 2015 beschlossene Entlastung der im Jahr 2014 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Pironet NDH AG hat die Beklagte anerkannt. Damit sind die unrechtmäßig gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Pironet NDH AG nichtig (LG Köln, Az. 91 O 33/15). Es wurde somit auch dem Gesamtvorstand der Cancom SE, bestehend aus den Herren Rudolf Hotter und Klaus Weinmann, die Entlastung in ihrer dortigen Funktion als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats des abhängigen Tochterunternehmens Pironet NDH AG nicht erteilt. Schon in der Hauptversammlung hatte nahezu der gesamte vertretene Streubesitz eine Entlastung u.a. der Herren Klaus Weinmann und Rudolf Hotter abgelehnt. Zu der nun nichtigen Entlastung kam es nach Einschätzung der Allerthal-Werke AG auch deshalb, weil sich die Vorstände der Cancom SE mit deren Stimmen gegenseitig selbst entlasten wollten. Dieser Versuch war offensichtlich untauglich. Weitere schwere Rechtsverletzungen und Pflichtverletzungen traten hinzu. Vorstand und Aufsichtsrat der Pironet NDH AG hatten nach der Mehrheits- und Machtübernahme durch die Cancom SE bei einem Streubesitz von noch mehr als 3 Mio. Stückaktien ein vollständiges Delisting beschlossen und umgesetzt. Dadurch wurden die Streubesitzaktionäre der börslichen Handelbarkeit ihrer Beteiligung an einem stark wachsenden und prosperierenden IT-Unternehmen beraubt. Zurzeit versucht die Cancom SE mit einem außerbörslichen Erwerbsangebot zum gleichen Angebotspreis wie vor fast 2 Jahren sich weitere Aktien aus dem Streubesitz der Pironet NDG AG einzuverleiben. Und dies obwohl sich die Umsatz- und Ertragsaussichten von Pironet seitdem ganz erheblich verbessert haben. In dem Verfahren vor dem Landgericht Köln wurde die Allerthal-Werke AG von Herrn Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Baden-Baden, anwaltlich vertreten. Köln, den 28. September 2015 Der Vorstand Ansprechpartner bei Rückfragen Alfred Schneider Vorstand der Allerthal-Werke AG Friesenstraße 50, 50670 Köln Tel. (02 21) 8 20 32 - 0 Fax (02 21) 8 20 32 - 30 E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de Internet: www.allerthal.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Allerthal-Werke AG Friesenstraße 50 50670 Köln Deutschland Telefon: 0221 / 820 32 - 0 Fax: 0221 / 820 32 - 30 E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de Internet: www.allerthal.de ISIN: DE0005034201 WKN: 503420 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hannover (Mittelstandsbörse Deutschland), Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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