Ad hoc: RENÉ LEZARD Mode GmbH: Gemeinsamer Vertreter erklärt in Vertretung der Anleihegläubiger befristete Zinsstun-dung und befristeten Verzicht auf Kündigungsrechte

Freitag, 16.12.2016 15:30 von DGAP - Aufrufe: 397

DGAP-Ad-hoc: RENÉ LEZARD Mode GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges RENÉ LEZARD Mode GmbH: Gemeinsamer Vertreter erklärt in Vertretung der Anleihegläubiger befristete Zinsstun-dung und befristeten Verzicht auf Kündigungsrechte 16.12.2016 / 15:24 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 9. November 2016 fand in Frankfurt am Main die zweite Gläubigerversammlung ("Versammlung") der von der RENÉ LEZARD Mode GmbH ("Emittentin") begebenen Anleihe 12/17 mit der ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR ("Anleihe") statt. Der dort gewählte gemeinsame Vertreter - die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Dr. Schmidt-Morsbach - hat heute in Vertretung der Gläubiger der Anleihe gegenüber der Emittentin gemäß dem in der Versammlung unter Tagesordnungspunkt XII. gefassten Beschluss erklärt, dass (i) die Fälligkeit der am 26. November 2016 fälligen Zinsansprüche für die Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 bis einschließlich zum 31. März 2017 hinausgeschoben wird und die Ansprüche bis zu diesem Zeitpunkt gestundet werden und (ii) die Gläubiger der Anleihe bis einschließlich zum 31. März 2017 auf die Kündigungsrechte aus § 6.1 Satz 3 lit. a) der Anleihebedingungen und § 6.2 Satz 1 Alt. 2 (Sonderkündigungsrecht wegen Drittverzugs) der Anleihebedingungen, soweit sie die nicht rechtzeitige Zahlung von Zinsen betreffen, sowie auf das Kündigungsrecht aus § 6.1 Satz 3 lit. e) Alt. 2 (außerordentliches Kündigungsrecht wegen allgemeiner Schuldenregelung) der Anleihebedingungen und die gesetzlichen außerordentlichen Kündigungsrechte wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse gemäß § 490 Abs. 1 BGB und wegen des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 314 BGB verzichten. Die ebenfalls in der Versammlung unter den Tagesordnungspunkten Ziffer X.1. und Ziffer X.3. gefassten Beschlüsse werden umgehend vollzogen und die Anleihebedingungen entsprechend Ziffer X.2. und Ziffer X.4. der Tagesordnung geändert. Ende der Ad-hoc Meldung Kontakt: Kontakt: RENÉ LEZARD Mode GmbH Heinz Hackl Sprecher der Geschäftsführung Tel.: 09324 3020
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16.12.2016 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: RENÉ LEZARD Mode GmbH Industriestraße 2 97359 Schwarzach Deutschland Internet: www.rene-lezard.com ISIN: DE000A1PGQR1 WKN: A1PGQR Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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530849 16.12.2016 CET/CEST
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