Ad hoc: Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen

Donnerstag, 23.02.2017 15:20 von DGAP - Aufrufe: 209

DGAP-Ad-hoc: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen 23.02.2017 / 15:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen

Aschheim bei München, 23. Februar 2017 - Auf Vorschlag des Geschäftsführers der Gesellschaft hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, die Laurèl GmbH mittels eines Insolvenzplans zu sanieren. Dem hat der Sachwalter zugestimmt.

Nach Einschätzung der Gesellschaft, des Sachwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses führt die Sanierung der Gesellschaft durch einen Insolvenzplan zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.

Nach dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist das Fortbestehen der Gesellschaft unter Erhalt der Laurèl GmbH geplant. Die Sanierung durch den Insolvenzplan ermöglicht eine bessere Gläubigerbefriedigung im Vergleich zu einer Liquidation des Unternehmens.

In dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist vorgesehen, dass die Anleihegläubiger ihre Forderungen aus den Schuldverschreibungen der LaurèlAnleihe (ISIN: DE000A1RE5T8) wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umwandeln (Debt-Equity-Swap). Nach Umsetzung des Insolvenzplans sollen die Anleihegläubiger 40 % der Geschäftsanteile an der sanierten Laurèl GmbH mittels eines Treuhänders halten. Im Gegenzug ist beabsichtigt, dass die Anleihegläubiger - sofern steuerrechtlich sinnvoll - auf ihre Ansprüche aus der Laurèl-Anleihe verzichten; alternativ wird die Laurèl-Anleihe in eine nachrangige, von einem Treuhänder gehaltene Anleihe umgewandelt.

Um die Fortführung der Gesellschaft sicherzustellen, hat sich die Prime Capital Debt SCS SICAV FIS, Robus Recovery Sub-Fund ("Planinvestor") verpflichtet, als Planinvestor der Gesellschaft ein Massedarlehen in Höhe von ca. EUR 2,22 Mio. zur Verfügung zu stellen. Dieses soll nach Rechtskraft des Insolvenzplans durch eine vom Planinvestor zu gewährende Working-Capital-Linie refinanziert werden. Der Planinvestor soll zudem Optionsrechte (Warrants) erhalten, auf deren Grundlage er das Recht erhält, insgesamt Geschäftsanteile im Umfang von 60 % des Stammkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

Der Sachwalter und der Gläubigerausschuss haben den im Term Sheet für einen Insolvenzplan enthaltenen Regelungen und der Aufnahme des Massedarlehens zugestimmt.

Die Gesellschaft und die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger der Laurèl-Anleihe planen zudem, eine Anleihegläubigerversammlung einzuberufen, um die Zustimmung der Anleihegläubiger einzuholen und den gemeinsamen Vertreter anzuweisen, für den Insolvenzplan zu stimmen.

Die Umsetzung eines Insolvenzplans mit den vorgenannten Inhalten steht unter anderem noch unter dem Vorbehalt, dass das Insolvenzgericht den Insolvenzplan zulässt, der Insolvenzplan durch die Gläubiger angenommen wird und das Insolvenzgericht den angenommenen Insolvenzplan bestätigt.

Die Einreichung des Insolvenzplans beim Insolvenzgericht soll voraussichtlich Mitte März 2017 erfolgen.

Für weitere Informationen: Frank Ostermair/Linh Chung Better Orange IR & HV AG +49 (0)89 8896906-14 frank.ostermair@better-orange.de


23.02.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Laurèl GmbH
Einsteinring 28
85609 Aschheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 99 888 0
Fax: +49 (0)89 99 888 444
E-Mail: info@laurel.de
Internet: www.laurel.de
ISIN: DE000A1RE5T8
WKN: A1RE5T
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt
 
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547227  23.02.2017 CET/CEST

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