Ad hoc: GRENKE AG: GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor

Dienstag, 14.03.2017 10:50 von DGAP - Aufrufe: 514

DGAP-Ad-hoc: GRENKE AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme GRENKE AG: GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor 14.03.2017 / 10:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor Baden-Baden, den 14. März 2017: Aufsichtsrat und Vorstand der GRENKE AG (ISIN DE000A161N30) werden der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2017 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Durchführung eines Aktiensplits im Verhältnis 1:3 vorschlagen.

Der Kurs der GRENKE-Aktie hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre kontinuierlich erhöht. Ziel ist es durch die der Hauptversammlung vorzuschlagende Erhöhung des Grundkapitals der GRENKE AG aus Gesellschaftsmitteln nebst einem Aktiensplit im Verhältnis 1:3 den Handel der Aktie liquider und die Aktie für Anleger noch attraktiver zu machen.

Das Grundkapital der GRENKE AG beträgt derzeit EUR 18.880.774,47 und ist eingeteilt in 14.771.034 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 1,28. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 25.432.327,53 - ohne Ausgabe neuer Aktien - beträgt das Grundkapital sodann EUR 44.313.102,00. Durch den geplanten Aktiensplit im Verhältnis 1:3 treten damit an die Stelle einer Stückaktie mit einem rechnerischen - nach Eintragung der Kapitalerhöhung erhöhten - Anteil am Grundkapital von 3,00 EUR je Aktie drei Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR. An den Beteiligungsverhältnissen der Gesellschaft ergeben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln hat ferner keinen Einfluss auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft, da lediglich eine Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals stattfindet.

Die vom Aufsichtsrat und zuvor bereits vom Vorstand beschlossene Tagesordnung der Hauptversammlung wird voraussichtlich am 27. März 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem geplanten Aktiensplit werden die entsprechenden Satzungsregelungen angepasst.

Der Vorstand

Ende der ad hoc-Meldung.

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14.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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