Ad hoc: Gothaer Allgemeine Versicherung AG kündigt ausstehende 107,6 Mio. Euro nachrangige Schuldverschreibung

Dienstag, 16.08.2016 15:15 von DGAP - Aufrufe: 316

Gothaer Allgemeine Versicherung AG / Schlagwort(e): Anleihe 16.08.2016 15:10 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMERN, DEN EINZELNEN BUNDESSTAATEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA SOWIE DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER AN PERSONEN, DIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN WOHNHAFT SIND ODER SICH DORT AUFHALTEN. Köln, 16. August 2016 Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG hat heute beschlossen, ihr Kündigungsrecht unter den ausstehenden EUR 107.600.000 nachrangigen fest- und variabel verzinslichen Schuldverschreibungen fällig 2026 (ISIN: XS0269270566) mit Wirkung zum 29. September 2016 gemäß § 5(b) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auszuüben. Die Schuldverschreibungen werden am 29. September 2016 zum Nennbetrag zuzüglich der bis zum 29. September 2016 (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zurückgezahlt. 16.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

ARIVA.DE Redaktion Thumbnail
24.04.24 - ARIVA.DE Redaktion