Ad hoc: Brüder Mannesmann AG: beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

Dienstag, 13.02.2018 16:35 von DGAP - Aufrufe: 402

DGAP-Ad-hoc: Brüder Mannesmann AG / Schlagwort(e): Anleihe Brüder Mannesmann AG: beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe 13.02.2018 / 16:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR

Brüder Mannesmann AG beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

Remscheid, 13. Februar 2018 - Die Hauptversammlung vom 02. Oktober 2014 hat den Vorstand ermächtigt, Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Dabei können Wandlungsrechte zum Bezug von bis zu 1,5 Mio. neuen Aktien der Brüder Mannesmann AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie ("Neue Aktien") begründet werden. Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung von Sachleistungen erfolgen.

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelanleihe in einem Gesamt-Nennbetrag von EUR 4.500.000 ("Wandelanleihe") begeben. Die Wandelanleihe kann bei vollständiger Wandlung in insgesamt 1,5 Mio. neue Aktien gewandelt werden. Die Brüder Mannesmann AG kann vom Inhaber der Wandelanleihe die Wandlung in 1,5 Mio. neue Aktien der Gesellschaft verlangen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.

Die Wandelanleihe soll kurzfristig gegen Sacheinlage an einen Gläubiger der Brüder Mannesmann AG ausgegeben werden. Der Gläubiger beabsichtigt, als Gegenleistung (Sacheinlage) eine gegen die Brüder Mannesmann AG gerichtete Darlehensforderung in einem Nominalbetrag von EUR 4.500.000 an die Brüder Mannesmann AG zu übertragen.


13.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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