Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsels im Sinne von § 14 (1) der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2014/2019 (ISIN DE000A1YC4S6, WKN A1YC4S) der Accentro Real Estate AG

Dienstag, 12.12.2017 15:05 von DGAP - Aufrufe: 352

DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsels im Sinne von § 14 (1) der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2014/2019 (ISIN DE000A1YC4S6, WKN A1YC4S) der Accentro Real Estate AG 12.12.2017 / 14:58 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


 

Accentro Real Estate AG - Bekanntmachung eines Kontrollwechsels im Sinne von § 14 (1) der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2014/2019 (ISIN DE000A1YC4S6, WKN A1YC4S) der Accentro Real Estate AG

Berlin, 12. Dezember 2017 - In Bezug auf die Wandelanleihe der Accentro Real Estate AG über EUR 15.000.000,00 fällig am 27. März 2019 (ISIN DE000A1YC4S6, WKN A1YC4S) (die 'Wandelanleihe'), macht die Accentro Real Estate AG hiermit einen Kontrollwechsel im Sinne von § 14 (1)(e) der Bedingungen der Wandelanleihe (die 'Anleihebedingungen') bekannt:

Die Accentro Real Estate AG hat am 01. Dezember 2017 Kenntnis erlangt, dass Verkauf von 79,95 % der Anteile und damit der Stimmrechte an der Accentro Real Estate AG von der ADLER Real Estate AG an das Brookline Real Estate S.à.r.l . dinglich vollzogen worden ist und gibt daher hiermit bekannt, dass dadurch ist ein 'Kontrollwechsel' im Sinne von § 14 (1) der Anleihebedingungen eingetreten ist.

Als Wirksamkeitstag im Sinne von § 14 (1) (a) (ii) der Anleihebedingungen hat die Accentro Real Estate AG den 31. Januar 2018 (nachfolgend 'Wirksamkeitstag') bestimmt.

Gemäß § 14 (1) (b) der Anleihebedingungen ist mit der Bekanntgabe des Kontrollwechsels am heutigen Tag jeder Anleihegläubiger nach seiner Wahl berechtigt, mittels Abgabe einer 'Rückzahlungserklärung' zum Wirksamkeitstag die Rückzahlung einzelner oder aller seiner Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zum Nennbetrag zuzüglich 15% zuzüglich bis zum Wirksamkeitstag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Rückzahlungserklärung muss der Anleiheschuldnerin mindestens zehn Tage vor dem Wirksamkeitstag zugegangen sein. Eine Rückzahlungserklärung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Anleihegläubiger der Anleiheschuldnerin eine schriftliche Erklärung übergibt oder durch eingeschriebenen Brief übersendet und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank nachweist, dass er die betreffenden Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Erklärung hält. Rückzahlungserklärungen sind unwiderruflich.

Falls Anleihegläubiger nach dieser Bekanntmachung bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) ihr Wandlungsrecht ausüben, wird der Wandlungspreisgemäß § 14 (1) (d) der Anleihebedingungen angepasst und beträgt EUR 2,3651. Im Falle einer Anpassung des Wandlungspreises wird das Wandlungsverhältnis entsprechend angepasst.

Weitere Informationen zur Wandelanleihe können auf der Internetseite www.accentro.ag unter Investor Relations abgerufen werden.

Accentro Real Estate AG

- Der Vorstand -


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Unternehmen: Accentro Real Estate AG
Uhlandstr. 165
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 - 887 181 - 0
Fax: +49 (0)30 - 887 181 - 11
E-Mail: info@accentro.ag
Internet: www.accentro.ag
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WKN: A0KFKB
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