Zulassungsfolgepflichten: Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Donnerstag, 29.01.2015 08:05 von DGAP - Aufrufe: 172

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 29.01.2015 08:00 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Der am 4. November 2013 vom Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 6. November 2013 beschlossene Aktienrückkauf wird ab dem 29. Januar 2015 auf Basis und unter Beachtung der Anforderungen der von der Hauptversammlung am 27. Januar 2015 beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 fortgeführt. Im Zeitraum bis zum 31. Oktober 2015 sollen auf Basis der Vorstandsbeschlüsse vom 4. November 2013 und vom 26. Januar 2015 unverändert insgesamt eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 4 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch rund 47,8 Mio. Stück Aktien zurückgekauft werden, wobei die seit Beginn des Aktienrückkaufs bereits erworbenen Aktien anzurechnen sind. Der Rückerwerb dient ausschließlich den Zwecken der Einziehung und Kapitalherabsetzung, der Ausgabe an Mitarbeiter, Organmitglieder von verbundenen Unternehmen und Mitglieder des Vorstands sowie der Bedienung beziehungsweise Absicherung von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen. Mit der Durchführung des Rückkaufs ist unverändert eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Siemens Aktiengesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und eine andere Bank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und wieder aufgenommen werden. Der Rückkauf soll unverändert günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Gemäß der durch die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft am 27. Januar 2015 erteilten Ermächtigung darf der Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Darüber hinaus ist die Bank unverändert verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) und sämtliche einschlägigen Bestimmungen, insbesondere auch die US-amerikanische Rule 10b-18 des Securities Exchange Act of 1934, zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses liegt bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Die Transaktionen werden unverändert in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Siemens Aktiengesellschaft unverändert über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.siemens.com/ir regelmäßig informieren. München, 29. Januar 2015 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 29.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft Wittelsbacherplatz 2 80333 München und Berlin Deutschland Internet: www.siemens.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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