Die ukrainische Flagge. (Symbolbild)
Montag, 08.09.2014 08:32 von | Aufrufe: 642

UKRAINE-KRISE/'WSJ': EU will russische Ölkonzerne und Banken härter treffen

Die ukrainische Flagge. (Symbolbild) ©unsplash.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die geplante Ausweitung der EU-Sanktionen gegen Russland soll einem Pressebericht zufolge vor allem Ölunternehmen, Großbanken und Rüstungsfirmen treffen. So wolle die Europäische Union an diesem Dienstag die Finanzierungsmöglichkeiten der Ölunternehmen Rosneft, Transneft und Gazpromneft, die Öltochter des Gasriesen Gazprom, einschränken, schreibt das "Wall Street Journal" am Montag auf seiner Internetseite unter Berufung auf EU-Unterlagen. Ihnen soll es verboten werden, sich in der EU Kapital für mehr als 30 Tage zu beschaffen.

Zudem will Brüssel dem Bericht zufolge die Daumenschrauben für die fünf staatlich kontrollierte Kreditinstitute wie die Sberbank und die VTB Bank anziehen. Nach den Ende Juli beschlossenen Sanktionen durften sie bereits keine Gelder mehr mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen an den europäischen Kapitalmärkten aufnehmen. Nun solle die Laufzeit auf 30 Tage gesenkt werden.

Die Rüstungsunternehmen Oboronprom, United Aircraft und Uralvagonzavod sollen ebenfalls von Finanzierungsmöglichkeiten in der EU ausgeschlossen werden. Zudem dürfen sie keine Verträge mehr für einige Öl- und Gasfördergeschäfte abschließen. Mit den Sanktionen will die EU Russland zu einem Kurswechsel im Ukraine-Konflikt bewegen./enl/mmb/fbr


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

-  
0,00%
Gazprom ADR Chart
-  
0,00%
NK Rosneft Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Gazprom ADR Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News